V - Verkürzt, N - Normal. Eignet sich besonders für
Al-Legierungen hoher Festigkeit (> 300 N/mm2), harte Kunststoffe und
bei Verwendung von Bewegungsschrauben (Stellschraube).
Ausführungen: Stahl gehärtet, galvanisiert.
Diese Bohrlochdurchmesser sind Richtwerte und sind für die meisten
Materialien anwendbar. Je nach Festigkeit des Materials wird der
kleinere oder größere Wert angenommen (meist Mittelwert).
Bei speziellen Fällen oder Materialien wird der
Bohrlochdurchmesser durch Versuche ermittelt.
Die Mindestmaterialdicke = Länge der Büchse. Bei Sackloch
beträgt die Bohrlochtiefe, Länge z. B. +3 bis 4 mal Stgg. des
Außengewindes.
Die Bohrlöcher sind abzusenken.
Der Randabstand der Büchse soll ca. 0,3 mal Außendurchmesser nicht unterschreiten.
Schmierung beim Eindrehen wird empfohlen.
G1 = Innen-Gewinde-Durchmesser DIN13
G2 = Außen-Gewinde-Durchmesser x Steigung
L = Länge
Ø = Bohrlochdurchmesser
Weitere Ausführungen auf schriftliche Anfrage.
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